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Liebe Kolleginnen und Kollegen

Im Namen des Vorstandes darf ich Sie vor den sicher verdienten Sommerferien über folgende Themen informieren und zum Sommer-Apéro einladen:


Sommer-Apéro LAV am 21. August 2020 ab 18.00 Uhr in der Sunset Bar (Seeburg) 

Wie anlässlich der Einladung zur schriftlich durchgeführten Generalversammlung in Aussicht gestellt, laden wir Sie gerne zu einem Sommer-Apéro bei hoffentlich strahlendem Wetter in die Sunset Bar des Hotels Seeburg ein. 

Wir sind uns bewusst, dass es nicht unproblematisch ist, in der heutigen Situation Anlässe zu organisieren. Die Platzverhältnisse im Freien erlauben es nach heutigem Stand, einen solchen Apéro durchzuführen. Zudem findet dieser Anlass nur bei guter Witterung statt. Die geltenden Vorschriften zum Coronavirus werden eingehalten. Und über allfällige Änderungen oder eine wetterbedingte Absage werden wir die angemeldeten Personen vor dem Anlass informieren. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Wir bitten um Ihre Anmeldung bis am Dienstag, 11. August 2020.

Das Angebot an Parkplätzen auf dem Hotelareal ist begrenzt. Wir bitten Sie daher, die öffentlichen Parkplätze im Umkreis des Hotels oder den Bus Nr. 24 bis Haltestelle "Hotel Seeburg" zu benutzen.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Für Gesprächsstoff nach dieser speziellen Zeit ist ja sicher gesorgt.


Keine Anpassung Standard-Honoraransatz bei Festsetzung von Parteientschädigungen

Der Vorstand des LAV hat anlässlich der Aussprache mit dem Kantonsgericht vom November 2019 eine Anpassung des Honoraransatzes bei der Festsetzung von Parteientschädigungen im Allgemeinen und insbesondere bei unentgeltlicher Rechtspflege und amtlicher Verteidigung gefordert. Der jetzt angewendete „Regel-Honoraransatz“ von CHF 230.00 wurde anfangs der 90er Jahre festgelegt und muss unseres Erachtens nach rund 25 Jahren zwingend angepasst werden (allein schon die aufgelaufene Teuerung rechtfertigt eine Anpassung). Auf Wunsch des Kantonsgerichts haben wir anfangs Dezember 2019 noch zusätzlich eine schriftliche Begründung und eine konkrete Forderung eingereicht (Anpassung auf CHF 270.00).

Am 15. April 2020 lehnte das Kantonsgericht diese Forderung ab. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zeigte zwar „grosses Verständnis“ für unser Anliegen, meinte aber, dass es aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus der falsche Zeitpunkt sei, darüber zu befinden. Die Antwort hat den Vorstand enttäuscht. Sie können aber versichert sein, dass wir hier am Ball bleiben. 


Verschiebung Anwaltsprüfung wegen Corona-Situation

Bekanntlich hat die Anwaltsprüfungskommission am 1. April 2020 die Anwaltsprüfung, welche im April (schriftliche Prüfung) und Juni (mündliche Prüfungen) stattgefunden hätte, wegen der Corona-Situation auf August / September 2020 verschoben. Zahlreiche Mitglieder haben sich beim Vorstand darüber beschwert. Der Vorstand hat deshalb am 6. April 2020 ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, das die Kommission am 17. April 2020 abgewiesen hat.


Anpassung Richtlinien Anwaltspraktikum

Die Richtlinien für das Anwaltspraktikum wurden am 5. Februar 2020 angepasst. Die Orientierung durch die Geschäftsleitung des Kantonsgericht erfolgte am 5. Mai 2020. Gemäss der neuen Richtlinie ist ein Gerichtspraktikum von drei Monaten obligatorisch und kann nur noch bei einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert werden. Auch wenn die Kombination von Gerichtspraktikum („Behördenpraktikum“ gemäss Richtlinie) und Anwaltspraktikum schon immer der Regelfall darstellte, sind Praktikantinnen und Praktikanten auf diese Änderung hinzuweisen, insbesondere wenn sich jemand nur auf ein Anwaltspraktikum von 12 Monaten ausrichten möchte.


Weiterbildung LAV 13. Oktober 2020, 18.15 Uhr, Hotel Continental

Bitte reservieren Sie sich das Datum dieser Weiterbildungsveranstaltung.

Prof. Dr. Patrick Guidon, Präsident der Strafkammer des Kantonsgerichtes St. Gallen und Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) wird zu uns über das Thema „Justiz und Politik“ sprechen.

Die Anmeldung finden Sie hier.


Kostenlose Rechtsauskunft für Luzerner KMU – Dank der Wirtschaftsförderung Luzern

Die Wirtschaftsförderung Luzern bedankt sich ganz herzlich bei allen teilnehmenden Anwältinnen und Anwälten für ihre Bereitschaft, Luzerner KMU bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus kostenlos zu beraten. Vor allem zu Beginn gab es verschiedene Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen und den Sozialversicherungen. Im Laufe der Zeit waren die Unternehmen zunehmend besser informiert, weshalb die Fragen abgenommen haben. Somit wurde das Angebot wie geplant per Ende Juni beendet. 

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und einen erholsamen Sommer!

Raetus Cattelan
Präsident LAV