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Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich hoffe, Sie konnten die sonnig-heissen Sommertage trotz Arbeit in vollen Zügen geniessen. Gerne komme ich mit einige Informationen auf Sie zu:


Wichtiger Aufruf: Teilnahme an Befragung zu kanzleiinternen Digitalisierungskosten

Im Rahmen der Bestrebungen, Klarheit über aktuelle und künftige Kanzleikosten mit Blick auf Justitia 4.0 zu erhalten, läuft aktuell eine Befragung der SAV-Mitglieder durch das gfs.bern. Der Fokus liegt auf der Evaluation von effektiven und künftigen Kanzleikosten im Bereich Digitalisierung. Abgefragt werden u.a. Kosten für IT-Lösungen, digitale Kommunikation, Hardware etc. Das PDF des Fragebogens können Sie unter folgendem Link informationshalber abrufen.

Diese Befragung ist für uns eminent wichtig, um gegenüber den Behörden mittels der Umfrageergebnisse aufzeigen zu können, dass die Kanzleikosten im Verlauf der letzten Jahre stark gestiegen sind. Wir danken Ihnen deshalb bereits im Voraus bestens für Ihr engagiertes Mitwirken! Machen Sie mit, erhalten Sie bis Ende Jahr eine individuelle Auswertung in Form eines aussagekräftigen One-Pagers, welcher im Sinne eines Vergleichs die deklarierten Kosten mit den durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Kanzleien aufzeigt. Die Frist zur Teilnahme läuft (verlängert) bis am 31. August 2024.

Pro Kanzlei wurde mittels Zufallsgenerator ein Mitglied ausgewählt, welches die Zugangsdaten für die eigene Kanzlei-Befragung erhalten hat. Ich bitte Sie deshalb, sich intern kurzzuschliessen und die erhaltenen Zugangsdaten an die zuständige Person mit Informationswissen weiterzuleiten.

Die erhobenen Daten können nur von gfs.bern eingesehen werden und sind dort pseudonymisiert. Nach Fertigstellung der Auswertung werden diese vollständig anonymisiert. Zudem werden alle Personendaten nach Abschluss der Befragung gelöscht. Bei Fragen oder fehlenden Zugangsdaten steht Ihnen Herr Dr. Tobias Keller (tobias.keller@gfsbern.ch) vonseiten gfs.bern gerne zur Verfügung.


Update: UR, Pauschalspesen & Akontozahlung

In regelmässigen Abständen gebe ich Ihnen ein Update betreffend die Bestrebungen zur Erhöhung des UR-Stundenansatzes und der Einführung von Pauschalspesen sowie Akontozahlungen bei amtlichen Mandaten. Die nachfolgenden Informationen decken sich mehrheitlich mit den verkündeten Informationen an der letzten GV. Seit Einreichung unserer Stellungnahme von Ende Juni 2023 an das Kantonsgericht hat sich erfreulich viel bewegt. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts hat je mit der Gruppe erstinstanzliche Gerichte und der Oberstaatsanwaltschaft eine Anhörung zu unseren Anliegen durchgeführt. Daraufhin fand am 12. März 2024 ein intensiver Austausch zwischen dem Vorstand und der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts statt. Ich fasse die Ergebnisse und den Stand per heute wie folgt stark vereinfacht zusammen:

 

Erhöhung Stundenansatz:

Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts kann sich eine Erhöhung im Teuerungsumfang auf max. CHF 250 vorstellen. Zur Erhöhung des Stundenansatzes braucht es neben einem Beschluss des Gesamtgerichts (Verordnungsänderung) auch die Unterstützung der Politik (Budgetprozess). Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 reichten wir den Antrag auf Erhöhung des Stundenansatzes für Pflichtmandate (UR und amtliche Verteidigung) auf CHF 250 per 1. Januar 2026 ein.

 

Pauschalspesen:

Unsere Behörden stellen sich nicht gegen Pauschalspesen. In Strafverfahren werden diese bis CHF 100.00 bereits heute akzeptiert. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts ist offen für eine einfache und zweckmässige Entschädigung der Auslagen und hat uns gebeten, einen entsprechenden Antrag an das Gesamtgericht einzureichen. Der Antrag auf 3 % Pauschalspesen mit Deckelung bei CHF 750 wurde mit ausführlichem Schreiben vom 25. Juli 2024 beim Kantonsgericht deponiert.

 

Akontozahlungen:

Den erstinstanzlichen Gerichten fehlt eine gesetzliche Grundlage im Bereich UR, um Akontozahlungen zu verfügen. Im Zivilverfahren erscheint das Berner Modell praktikabel, im Strafverfahren sind Akontozahlungen heute bereits Praxis. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts kann sich Akontozahlungen vorstellen. Deren Umsetzung bedingt eine Verordnungsänderung und damit die Zustimmung des Gesamtgerichts. Die Geschäftsleitung hat uns zugesichert, dem Gesamtgericht selber einen Antrag zur konkreten Regelung von Akontozahlungen einzureichen, dies analog dem Berner-Modell. Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 haben wir der Geschäftsleitung ergänzend dazu unsere Argumente für eine Regelung von Akontozahlungen nochmals bekannt gegeben.

 

Über unsere drei grossen, finanziellen Anliegen wird während der nächsten Gesamtgerichtssitzung diskutiert. Ich gehe im Moment davon aus, dass zeitnah mit Entscheiden gerechnet werden darf und halte Sie somit gerne auf dem Laufenden.


Informationen der erstinstanzlichen Gerichte

Prozesskostenvorschuss:

Der LGVE 2024 II Nr. 1 vom 14.03.2024 hält fest, dass ein Praxiswechsel stattfindet. Neu wird auch im Eheschutzverfahren über den Prozesskostenvorschuss entschieden. Daher gilt: Im Eheschutzverfahren ist bei Bedarf ein Prozesskostenvorschuss und eventualiter die unentgeltliche Rechtspflege zu verlangen. Der Entscheid über den Prozesskostenvorschuss erfolgt erst im Endentscheid.

 

Identitätsprüfung vor Verhandlungen:

Bei den erstinstanzlichen Gerichten wird neu am Empfang eine Identitätsprüfung der Parteien durchgeführt. Es wird zukünftig auf den Vorladungen darauf hingewiesen, dass die Parteien sich mit einem Ausweisdokument ausweisen müssen.


Weiterbildung: Einführung ins Thema "ChatGPT & Co für Juristinnen und Juristen"

Wie lässt sich künstliche Intelligenz (KI) im juristischen Alltag integrieren? Wie können wir uns mit ChatGPT und anderen KI-Tools das Leben einfacher machen? Welche technischen Lösungen bieten sich im juristischen Umfeld an? Welches sind die rechtlichen Herausforderungen? Ueli Grüter und Yves Zumbühl machen für die Mitglieder des LAV am Dienstag, 22. Oktober 2024, 18.15 Uhr eine Einführung ins Thema "ChatGPT & Co für Juristinnen und Juristen".

Die Weiterbildungsveranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Hochschule Luzern – Wirtschaft (HSLU W) an der Zentralstrasse 9 in Luzern statt. Den Teilnehmenden wird empfohlen, einen eigenen Laptop oder ein eigenes Tablet mitzubringen, damit ein paar Anwendungen ausprobiert werden können.

Ihre Anmeldung für diese Weiterbildung nehmen wir gerne über unser Anmeldeformular bis spätestens am 15. Oktober 2024 unter folgendem Link entgegen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und auf einen interessanten Austausch beim anschliessenden Apéro.


Tagung zur Revision der Schweizerischen ZPO der Universität Luzern

Die Universität Luzern organisiert am Dienstag, 24. September 2024, ab 13.00 Uhr im Verkehrshaus Luzern eine Tagung zur Revision der Schweizerischen ZPO, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Unter dem Titel "Express-Fortbildung Spezial: eine kompakte und praxisnahe Vorstellung der Revision der ZPO" widmet sich die Tagung den bevorstehenden Neuerungen und verschafft den Teilnehmenden in einem ersten Referat zunächst einen Überblick über die Revision. In weiteren drei Referaten werden ausgewählte Punkte der Revision besonders beleuchtet: Die Änderungen im Kosten- und Fristenrecht, die Stärkung des Schlichtungsverfahrens sowie die Anpassungen im Familienverfahrensrecht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter diesem Link.


LAV/SAV: Save-the-Dates

Ich mache Sie gerne auf folgende künftige Anlässe aufmerksam:

  • 11. bis 12. September 2024: SAV-Weiterbildungstage 2024 in Neuenburg (Anmeldung bis 3. September 2024 über www.sav-fsa.ch/weiterbildungstage)
  • 22. Oktober 2024: Weiterbildung Chat GPT & KI beim Einsatz in Anwaltskanzleien (Details zu Anmeldung siehe oben)
  • 18. März 2025: Neumitgliederapéro
  • 23. Mai 2025: Generalversammlung LAV im Hotel Casino Luzern
  • 19. bis 21. Juni 2025: Anwaltskongress 2025 im KKL Luzern

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine tolle Sommerzeit, danke Ihnen für Ihr Mitwirken bei der Befragung zu den Digitalisierungskosten und grüsse Sie herzlich, kollegial

 

Christine Hess-Keller

Präsidentin LAV