Update: UR, Pauschalspesen & Akontozahlung
In regelmässigen Abständen gebe ich Ihnen ein Update betreffend die Bestrebungen zur Erhöhung des UR-Stundenansatzes und der Einführung von Pauschalspesen sowie Akontozahlungen bei amtlichen Mandaten. Die nachfolgenden Informationen decken sich mehrheitlich mit den verkündeten Informationen an der letzten GV. Seit Einreichung unserer Stellungnahme von Ende Juni 2023 an das Kantonsgericht hat sich erfreulich viel bewegt. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts hat je mit der Gruppe erstinstanzliche Gerichte und der Oberstaatsanwaltschaft eine Anhörung zu unseren Anliegen durchgeführt. Daraufhin fand am 12. März 2024 ein intensiver Austausch zwischen dem Vorstand und der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts statt. Ich fasse die Ergebnisse und den Stand per heute wie folgt stark vereinfacht zusammen:
Erhöhung Stundenansatz:
Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts kann sich eine Erhöhung im Teuerungsumfang auf max. CHF 250 vorstellen. Zur Erhöhung des Stundenansatzes braucht es neben einem Beschluss des Gesamtgerichts (Verordnungsänderung) auch die Unterstützung der Politik (Budgetprozess). Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 reichten wir den Antrag auf Erhöhung des Stundenansatzes für Pflichtmandate (UR und amtliche Verteidigung) auf CHF 250 per 1. Januar 2026 ein.
Pauschalspesen:
Unsere Behörden stellen sich nicht gegen Pauschalspesen. In Strafverfahren werden diese bis CHF 100.00 bereits heute akzeptiert. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts ist offen für eine einfache und zweckmässige Entschädigung der Auslagen und hat uns gebeten, einen entsprechenden Antrag an das Gesamtgericht einzureichen. Der Antrag auf 3 % Pauschalspesen mit Deckelung bei CHF 750 wurde mit ausführlichem Schreiben vom 25. Juli 2024 beim Kantonsgericht deponiert.
Akontozahlungen:
Den erstinstanzlichen Gerichten fehlt eine gesetzliche Grundlage im Bereich UR, um Akontozahlungen zu verfügen. Im Zivilverfahren erscheint das Berner Modell praktikabel, im Strafverfahren sind Akontozahlungen heute bereits Praxis. Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts kann sich Akontozahlungen vorstellen. Deren Umsetzung bedingt eine Verordnungsänderung und damit die Zustimmung des Gesamtgerichts. Die Geschäftsleitung hat uns zugesichert, dem Gesamtgericht selber einen Antrag zur konkreten Regelung von Akontozahlungen einzureichen, dies analog dem Berner-Modell. Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 haben wir der Geschäftsleitung ergänzend dazu unsere Argumente für eine Regelung von Akontozahlungen nochmals bekannt gegeben.
Über unsere drei grossen, finanziellen Anliegen wird während der nächsten Gesamtgerichtssitzung diskutiert. Ich gehe im Moment davon aus, dass zeitnah mit Entscheiden gerechnet werden darf und halte Sie somit gerne auf dem Laufenden.
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