LAV_logo_200x35mm.jpg

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informiere ich Sie über einige Themen und kommende Veranstaltungen:


LAV Weiterbildung

«Umgang der Anwaltschaft mit Medien»

Dienstag, 17. März 2020, 18.15 Uhr

Über das Datum und das Thema habe ich Sie bereits im letzten Newsletter informiert. Simon Kopp ist leider verhindert. Neu wird Herr Marco Thomann (Journalist, Medientrainer, Moderator), ebenfalls bei Deicher Kopp Kommunikation tätig, über den Umgang mit Medien referieren. Der Vorstand ist überzeugt, dass Marco Thomann uns sensibilisieren und sicher wichtige Tipps mit in den Berufsalltag geben kann.

Der Vorstand freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme. Bitte melden Sie sich über unsere Homepage für diesen Anlass bis Freitag, den 13. März 2020, an. Besten Dank.

 

Weitere Informationen / die Anmeldung finden Sie hier

Aussprache Vorstand LAV mit Kantonsgericht

Im letzten Newsletter habe ich Sie über die bevorstehende Aussprache zwischen dem Vorstand des LAV und Vertretern des Kantonsgerichts informiert. An dieser Aussprache haben wir folgende Themen besprochen:

- Publikation wesentlicher Entscheide der Aufsichtsbehörde

- Informationen an Parteien über die Verfahrensschritte vor Kantonsgericht

- Anpassung Stundenansatz (Standard-Stundenansatz)

- Kürzung von Kostennoten

- Generelle Einführung von Tonbandaufnahmen (analog Arbeitsgericht)

 

Das erste Thema wurde bereits umgesetzt. Ich kann Sie auf folgende Entscheide der Aufsichtsbehörde aufmerksam machen:


LGVE 2020 V Nr. 1: 

Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften


AR 19 88: 

Entbindung vom Berufsgeheimnis für die Eingabe einer Honorarforderung im öffentlichen Inventar über den Nachlass des verstorbenen Klienten


AR 16 100:      

Sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung nach Art. 12 lit. a BGFA. Diese ist nicht erfüllt, wenn der Anwalt zur Durchsetzung einer Forderung eine Strafanzeige in Aussicht stellt, sofern zwischen dem Gegenstand der Drohung (Strafanzeige) und demjenigen der Forderung ein sachlicher Zusammenhang fehlt.

 

Der Vorstand des LAV hat darauf hingewiesen, dass nicht alle Abteilungen des Kantonsgerichts automatisch die Parteien über jeglichen Schriftenwechsel mit der Gegenpartei informieren (z.B. Fristerstreckung). Wünschenswert wäre immer eine Zustellung zur Information. Das Kantonsgericht ist sich bewusst, dass kein einheitliches Vorgehen über alle vier Abteilung gepflegt wird. Es wird dieses Anliegen für die nächste Abteilungspräsidentenkonferenz traktandieren. Der Vorstand des LAV hofft, dass eine einheitliche Praxis beschlossen wird.

 

Beim Stundenansatz haben wir eine angemessene Erhöhung des Standard-Stundenansatzes von CHF 230.00 gefordert, der anfangs der 90er Jahre festgelegt wurde und heute nicht mehr angemessen ist, namentlich wenn bei UR-Mandaten davon nur 85% entschädigt werden. Wir haben unter Berücksichtigung der Teuerung und anderen Faktoren einen Standard-Stundenansatz von CHF 270.00 gefordert. Wir werden Sie informieren, sobald über unser Gesuch entschieden ist.

 

Die Kürzung von Kostennoten ist ein Dauerbrenner und wird immer wieder auch von den Mitgliedern moniert. Die Vertreter des Kantonsgerichts führten aus, dass es im Allgemein nur zu Kostenkürzungen kommt, wenn eine überrissene Kostennote eingereicht wird. Kürzungen kann es auch geben, wenn z.B. in einem Strafverfahren die Verteidigung das gleiche Plädoyer wie vor erster Instanz hält, dafür aber einen hohen Stundenaufwand geltend macht.

 

Bei den Tonbandaufnahmen ist im Kanton noch keine einheitliche Regelung in Sicht. Am Kantonsgericht werden die Verhandlungen auch auf Tonband aufgenommen. Das Projekt Tonbandaufnahmen mit automatischer Transkriptionen ist aktuell in der Testphase. Erste Tests waren noch nicht zufriedenstellend. Es wird aber weiter daran gearbeitet.


Verfahrensrechtliches Vorgehen der IV-Stelle Luzern

Der Vorstand hat vereinzelte Hinweise erhalten, die das verfahrensrechtliche Vorgehen der IV-Stelle Luzern kritisieren (z.B. mangelhafte Gewährung des rechtlichen Gehörs). Der Vorstand kann nicht beurteilen, ob es sich hier um Einzelfälle handelt, die als Einzelfall behandelt werden müssen (individuelle Anfechtung des entsprechenden Entscheides) oder ob es sich lohnen würde, mit der IV-Stelle Luzern das Gespräch zu suchen (analog einer Aussprache mit den Gerichten).

Wir bitten deshalb diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die das verfahrensrechtliche Vorgehen der IV-Stelle Luzern ebenfalls als kritisch beurteilen, sich zu melden und ihre Erfahrung per Email mitzuteilen (info@lav.ch).


Generalversammlung 2020 am 15. Mai 2020

Ich darf Sie nochmals auf das Datum der Generalversammlung aufmerskam machen. Sie findet im Hotel Montana statt.

Bitte reservieren Sie sich jetzt schon dieses Datum.

 

Beste, kollegiale Grüsse

Raetus Cattelan, Präsident LAV