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Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich hoffe, Sie konnten die sonnigen Sommermonate trotz Arbeit in vollen Zügen geniessen. Seit dem letzten Newsletter haben sich einige Informationen angesammelt, welche ich Ihnen wie folgt gerne mitteile:


Austausch mit Kantonsgericht

Der Vorstand des LAV hat sich am 23. Mai 2022 mit der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts sowie dem Präsidenten der Anwaltsprüfungskommission und der Vizepräsidentin der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte zum traditionellen Austausch getroffen. Folgende Ergebnisse kann ich Ihnen übermitteln:

 

Spesenpauschale

  • Wegen der Verlagerung der Kanzleiadministration von Geräten mit ausweisbaren Kosten hin zu IT-Gesamtlösungen ist es aus Sicht des Vorstands heute unmöglich, eine sog. «ausreichende, nachvollziehbare Aufstellung» der Auslagen einzureichen. Zudem verursacht die Erfassung und Kontrolle einzelner Spesenpositionen teilweise unverhältnismässigen Kanzleiaufwand. Bei Fehlens einer solchen Aufstellung setzen Gerichte Auslagenkosten mitunter bei CHF 100.— fest. Dies deckt den effektiven Aufwand nur teilweise und löst das Grundproblem nicht. Wir haben deshalb eine Spesenpauschale von 3 % des Honorars anstelle der detaillierten Auslagen-Aufstellung vorgeschlagen.
  • Die Vertreter des Kantonsgerichts sind grundsätzlich offen gegenüber einer Vereinfachung der Spesenabrechnung. Sie wünschen allerdings eine differenzierte Lösung, beispielsweise verfahrens- und streitwertabhängig (degressiv ausgestaltet, ev. nach oben begrenzt), allenfalls unter Berücksichtigung der Instanz. Weiter sollte die Spesenpauschale nur Auslagen ersetzen, welche auch den Charakter von Spesen aufweisen.
  • Wir werden dem Kantonsgericht somit zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer differenzierten Spesenpauschale unterbreiten, damit das Gesamtgericht alsdann darüber beraten kann. Wir halten Sie diesbezüglich also auf dem Laufenden. Wenn Sie dazu Inputs / Vorschläge haben, sind diese gerne willkommen.

 

Ansetzung erstreckbarer Fristen über Feiertage

Man zeigte allgemein Verständnis für den anwaltlichen Wunsch, erstreckbare Fristen nicht über die Feiertage anzusetzen und gibt diesen als «interne Empfehlung» an das Richtergremium weiter.

 

Anpassung UR-Ansatz/Stundenansatz für amtliche Verteidigung

Wir wiesen einmal mehr darauf hin, dass infolge des zu tiefen Stundenansatzes immer weniger Kanzleien UR-Mandate betreuen wollen. Die Mandate seien kaum kostendeckend zu führen. Weiter erwähnten wir den permanenten Unmut über die häufigen Honorarkürzungen.

Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts erklärte sich bereit, die Frage des Stundenansatzes intern aufzunehmen, wobei Vergleiche mit andern kantonalen Entschädigungssystemen gewünscht seien.

Wir werden unsere Argumente für eine Erhöhung des Stundenansatzes (z.B. wegen höherer Fixkosten, vgl. Praxisstudie des SAV zur Kostenentwicklung) und gegen Honorarkürzungen erneut und aktualisiert zusammenstellen. Ein wesentlicher Bestandteil wird das Resultat einer Umfrage unter uns Verbandsmitgliedern bilden. Den diesbezüglichen Fragenkatalog werden wir nach den Herbstferien via separater E-Mailnachricht inkl. Online-Formular direkt an Sie richten. Wir danken Ihnen bereits im Voraus bestens für Ihre sehr geschätzte Teilnahme, ganz nach dem Motto: Je mehr Antworten von Verbandsmitgliedern, desto repräsentativer und wirkungsvoller das Resultat der Umfrage!

 

Veröffentlichung von Urteilen im Internet

Alle Urteile der 4. Abteilung des Kantonsgerichts (Bausachen) gehen heute an die Aufsichtsbehörde (BUWD). Ein Teil dieser Urteile wird unter http://www.baurecht.lu.ch in den Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz publiziert. Mittelfristig will das Kantonsgericht die Publikationspraxis erweitern, indem alle Entscheide und Urteile der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Eintragungen ins Anwaltsregister

Der Entscheid über die Eintragung ins Anwaltsregister erfolgt in Dreierbesetzung, was zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte zwingend die Police der Berufshaftpflichtversicherung einreichen. Eine blosse Bestätigung des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung reicht nicht aus.


Vernehmlassung: Neue Schweizerische Standesregeln

Der SAV hat bekanntlich die Schweizerischen Standesregeln (SSR) einer Überarbeitung und Modernisierung unterzogen mit dem Ziel, diese im nächsten Jahr zu implementieren.

Die drei ehrenwerten Verbandsmitglieder Prof. Dr. iur. Walter Fellmann, Dr. iur. Beat Hess und Dr. iur. Jost Schumacher sind unserem Aufruf gefolgt, die entworfenen Standesregeln einer kritischen Analyse zu unterziehen. Ihre fundierten Stellungnahmen durften wir dem SAV fristgerecht zur Kenntnisnahme und Weiterverwendung einreichen. Besten Dank den drei Autoren für ihr sehr kompetentes, fachliches und zeitlich intensives Mitdenken und Mitwirken, welches sehr geschätzt wurde!


Zukunftstag vom 10. November 2022

Das Kantonsgericht organisiert unter Mithilfe des LAV für den Donnerstag, 10. November 2022 den traditionellen Zukunftstag. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse. An einem Halbtag erhalten sie einen schülergerechten Einblick in die Juristerei durch einen Berufskollegen und nehmen an einer Gerichtsverhandlung teil. Zum Zukunftstag gehört auch das gemeinsamen Mittagessen in Luzern. Den genauen Zeitplan inkl. Ortsangaben werden wir erst in den nächsten Tagen vom Kantonsgericht erhalten.

Die Anmeldung der Jugendlichen erfolgt bis 28. Oktober 2022 beim Weibeldienst des Kantonsgerichts (kg.weibeldienst@lu.ch) mittels Angabe von Name, Vorname und Geburtsjahr des Kindes sowie Name, Vorname, E-Mail und Handynummer der verantwortlichen Bezugsperson. Die Platzzahl ist beschränkt. Das Detailprogramm wird den angemeldeten Personen anschliessend zugestellt.


Weiterbildung:

«Praxisrelevante Einführung in das Schiedsverfahren – Wie läuft ein Schiedsverfahren (effizient) ab?»

Dienstag, 15. November 2022, 18:15 Uhr im Hotel des Balances

Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Schiedsorten weltweit. Nebst Zürich und Genf hätte Luzern als potentieller Schiedsplatz so einiges zu bieten.

Prof. Dr. Daniel Girsberger (Professor Universität Luzern/Konsulent Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG), Kollegin Dr. Irma Ambauen (Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG), Kollege Flavio Peter (Peter & Kim – Attorneys at Law) und Kollege Simon Hohler (Thouvenin Rechtsanwälte KLG) arbeiten seit vielen Jahre im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Sie werden uns u.a. Antworten auf folgende spannenden Fragen liefern: Kann ich einem ortsansässigen KMU guten Gewissens empfehlen, eine Schiedsklausel in Verträge aufzunehmen? Was sind die Vorteile gegenüber einer Gerichtsstandsklausel? Wie berate ich, wenn die Gegenpartei darauf besteht, die Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterbreiten? Wie läuft ein Schiedsverfahren überhaupt ab?

Wir freuen uns sehr, Sie am 15. November 2022 um 18.15 Uhr im Hotel des Balances zusammen mit den Referenten begrüssen zu dürfen. Nach der Weiterbildung besteht die Möglichkeit, sich beim Apéro Riche mit den Schiedsgerichtsexperten auszutauschen. Ihre Anmeldung für diese Weiterbildung nehmen wir gerne über unser Anmeldeformular bis am 4. November 2022 unter folgendem Link «Weiterbildung» entgegen.


Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle lauten auch unter der Leitung von Kollege Stefan Rüegsegger wie folgt:

Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr sowie 14.00 bis 17.00 Uhr.

Die LAV-Telefonnummer 041 226 00 80 ist während dieser Zeitfenster bedient. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten auch unserer Webseite www.lav.ch.


Gerne komme ich gegen Ende Oktober 2022 mit der verbandsinternen Umfrage bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege wieder auf Sie zu und wünsche Ihnen zwischenzeitlich goldene Herbsttage.

Herzliche kollegiale Grüsse

Christine Hess-Keller

Präsidentin LAV