Austausch mit Kantonsgericht
Der Vorstand des LAV hat sich am 23. Mai 2022 mit der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts sowie dem Präsidenten der Anwaltsprüfungskommission und der Vizepräsidentin der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte zum traditionellen Austausch getroffen. Folgende Ergebnisse kann ich Ihnen übermitteln:
Spesenpauschale
- Wegen der Verlagerung der Kanzleiadministration von Geräten mit ausweisbaren Kosten hin zu IT-Gesamtlösungen ist es aus Sicht des Vorstands heute unmöglich, eine sog. «ausreichende, nachvollziehbare Aufstellung» der Auslagen einzureichen. Zudem verursacht die Erfassung und Kontrolle einzelner Spesenpositionen teilweise unverhältnismässigen Kanzleiaufwand. Bei Fehlens einer solchen Aufstellung setzen Gerichte Auslagenkosten mitunter bei CHF 100.— fest. Dies deckt den effektiven Aufwand nur teilweise und löst das Grundproblem nicht. Wir haben deshalb eine Spesenpauschale von 3 % des Honorars anstelle der detaillierten Auslagen-Aufstellung vorgeschlagen.
- Die Vertreter des Kantonsgerichts sind grundsätzlich offen gegenüber einer Vereinfachung der Spesenabrechnung. Sie wünschen allerdings eine differenzierte Lösung, beispielsweise verfahrens- und streitwertabhängig (degressiv ausgestaltet, ev. nach oben begrenzt), allenfalls unter Berücksichtigung der Instanz. Weiter sollte die Spesenpauschale nur Auslagen ersetzen, welche auch den Charakter von Spesen aufweisen.
- Wir werden dem Kantonsgericht somit zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer differenzierten Spesenpauschale unterbreiten, damit das Gesamtgericht alsdann darüber beraten kann. Wir halten Sie diesbezüglich also auf dem Laufenden. Wenn Sie dazu Inputs / Vorschläge haben, sind diese gerne willkommen.
Ansetzung erstreckbarer Fristen über Feiertage
Man zeigte allgemein Verständnis für den anwaltlichen Wunsch, erstreckbare Fristen nicht über die Feiertage anzusetzen und gibt diesen als «interne Empfehlung» an das Richtergremium weiter.
Anpassung UR-Ansatz/Stundenansatz für amtliche Verteidigung
Wir wiesen einmal mehr darauf hin, dass infolge des zu tiefen Stundenansatzes immer weniger Kanzleien UR-Mandate betreuen wollen. Die Mandate seien kaum kostendeckend zu führen. Weiter erwähnten wir den permanenten Unmut über die häufigen Honorarkürzungen.
Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts erklärte sich bereit, die Frage des Stundenansatzes intern aufzunehmen, wobei Vergleiche mit andern kantonalen Entschädigungssystemen gewünscht seien.
Wir werden unsere Argumente für eine Erhöhung des Stundenansatzes (z.B. wegen höherer Fixkosten, vgl. Praxisstudie des SAV zur Kostenentwicklung) und gegen Honorarkürzungen erneut und aktualisiert zusammenstellen. Ein wesentlicher Bestandteil wird das Resultat einer Umfrage unter uns Verbandsmitgliedern bilden. Den diesbezüglichen Fragenkatalog werden wir nach den Herbstferien via separater E-Mailnachricht inkl. Online-Formular direkt an Sie richten. Wir danken Ihnen bereits im Voraus bestens für Ihre sehr geschätzte Teilnahme, ganz nach dem Motto: Je mehr Antworten von Verbandsmitgliedern, desto repräsentativer und wirkungsvoller das Resultat der Umfrage!
Veröffentlichung von Urteilen im Internet
Alle Urteile der 4. Abteilung des Kantonsgerichts (Bausachen) gehen heute an die Aufsichtsbehörde (BUWD). Ein Teil dieser Urteile wird unter http://www.baurecht.lu.ch in den Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz publiziert. Mittelfristig will das Kantonsgericht die Publikationspraxis erweitern, indem alle Entscheide und Urteile der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eintragungen ins Anwaltsregister
Der Entscheid über die Eintragung ins Anwaltsregister erfolgt in Dreierbesetzung, was zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte zwingend die Police der Berufshaftpflichtversicherung einreichen. Eine blosse Bestätigung des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung reicht nicht aus.
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