Austausch mit erstinstanzlichen Gerichten
Der Vorstand hat sich am 30. Mai 2023 mit den Präsident(innen) der erstinstanzlichen Gerichte zum fachlichen Austausch getroffen. Folgende Informationen kann ich Ihnen übermitteln:
Kürzung von Kostennoten
Kostennoten, die höher als üblicherweise ausfallen bzw. ausserhalb des Kostenrahmens liegen, sollen seitens des Anwalts bzw. der Anwältin begründet werden.
Ausstellung Vollstreckbarkeitsbescheinigungen
Im Familienrecht wird automatisch eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung ausgestellt, da nach Rechtskraft des Urteils auch weitere Stellen (Pensionskassen, Zivilstandsämter, Banken, Grundbuchämter etc.) angewiesen werden müssen. Bei den übrigen Zivilverfahren inkl. SchKG wird die Vollstreckbarkeitsbescheinigung nicht automatisch ausgestellt und das Urteil muss dem Gericht im Original eingereicht werden, damit die Kanzlei eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung anbringen kann. Eine andere Praxis würde zu viele personelle Ressourcen benötigen.
Weiterleitung von elektronischen Eingaben der Gegenpartei
Eine Vereinheitlichung der Praxis bezüglich der Weiterleitung elektronischer Eingaben ist derzeit weder möglich noch vorgesehen und wird erst mit der Einführung von Justizia 4.0 folgen. Auf den Gerichtskanzleien steht jedoch Personal zur Verfügung, welches bei Bedarf (nach vorgängiger, telefonischer Anfrage) die Eingaben der Gegenpartei elektronisch weiterleiten kann (sofern Kapazität vorhanden).
Angabe Streitwert
In der Praxis kommt es vor, dass der Streitwert in den Klageschriften nicht oder nicht genau aufgeführt wird. Die Klageschriften in den ordentlichen und vereinfachten Verfahren haben nach der ZPO Angaben zum Streitwert zu enthalten (Art. 221 Abs. 1 lit. c und Art. 244 Abs. 1 lit. d ZPO).
Vertretungsverhältnis bei gemeinsamem Scheidungsbegehren mit umfassender Einigung
Bei den Scheidungsbegehren nach Art. 111 ZGB ist nicht immer klar, ob eine Rechtsvertretung nur eine Partei vertritt oder beide Parteien beraten hat. Unklar ist oft auch, ob die Korrespondenz (Kostenvorschussgesuch etc.) und die Absprache des Anhörungstermins über den Anwalt laufen oder ob er lediglich orientierungshalber mit der laufenden Korrespondenz bedient werden soll. Die erstinstanzlichen Gerichte wären froh, wenn diese Punkte im Scheidungsbegehren klar angegeben werden könnten. Zudem sind sie dankbar um Mitteilung, ob die Zustellung von Korrespondenz und die Absprache des Anhörungstermins über die anwaltliche Vertretung oder die Parteien zu erfolgen hat.
Gültigkeitsdauer der Praktikumsbewilligung
Es ist darauf zu achten, dass Praktikantinnen und Praktikanten, welche nach dem Abschluss des Anwaltspraktikums als juristische Mitarbeiter bis zur bestandenen Anwaltsprüfung weiterbeschäftigt werden, eine gültige Bewilligung vorweisen können. Nach dem Erlöschen der Vertretungsbefugnis sind sie nicht mehr berechtigt, Eingaben zu unterzeichnen oder Parteien vor Gericht zu vertreten.
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