LAV_logo_200x35mm.jpg

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gerne informiere ich Sie über einige Themen und kommende Veranstaltungen:


LAV Weiterbildung

«Praxis zum neuen Unterhaltsrecht: Eckpfeiler, Bedeutung der Unterhaltstabelle und Umgang damit»

Dienstag, 12. November 2019, 18:15 Uhr im Hotel Continental Park

Seit Januar 2017 ist das neue Kinderunterhaltsrecht in Kraft. Und noch längst sind nicht alle Fragen rund um das Unterhaltsrecht und den Umgang mit den neuen Unterhaltstabellen geklärt. Der Vorstand konnte Peter Studer, Abteilungspräsident Bezirksgericht Luzern und seit vielen Jahren im Familienrecht tätig, für diese Weiterbildung gewinnen. Er wird begleitet von Esther Tewlin, Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Luzern. Sie wird uns die Tabellen erklären. Zudem hat Kurt Weingand, Kantonsrichter und Präsident 3. Kammer Kantonsgericht Luzern, seine Teilnahme zugesagt. Er wird für allfällige Fragen zur Verfügung stehen.

Bitte reservieren Sie sich dieses Datum. Nähere Angaben folgen später.


Termin Generalversammlung 2020

Freitag, 15. Mai 2020

Bitte reservieren Sie den Termin vom 15. Mai 2020 für die Generalversammlung. Sie findet im Hotel Montana statt.

Details folgen mit der Einladung.


Anwalts-AG

Ich kann auf das Schreiben der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte vom 12. März 2019 sowie den Anhang "Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften (AG oder GmbH)" vom 12. März 2019 verweisen.

Ergänzend kann ich nach Rücksprache mit der Präsidentin der Aufsichtsbehörde festhalten bzw. klarstellen, dass eine Anpassung von Statuten, welche die Anforderungen an die neue Bundesgerichtspraxis noch nicht erfüllen, dann verlangt wird, wenn eine neue Rechtsanwältin oder ein neuer Rechtsanwalt einer Anwaltsgesellschaft im Register eingetragen werden soll. Solange keine Neueintragung erfolgt, braucht es keine Anpassung der Statuten.

Anforderungen an Statuten von Anwaltsgesellschaften

Vermeidung eines Interessenkonflikts (Art. 12 lit. c BGFA)

Diese Berufspflicht ist zentral und sollte eigentlich bekannt sein. Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte musste sich aber im letzten Jahr mit auffällig vielen Anzeigen zu diesem Thema befassen. Das ist Anlass genug, an diese Pflicht zu erinnern:

Nebst dem Verbot der Doppelvertretung ist zu beachten, dass der Interessenkonflikt auch mit Kanzleikolleginnen und Kollegen geprüft werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob sich die konkrete Gefahr verwirklicht oder nicht. In einer Kanzleigemeinschaft können nicht gleichzeitig "Freund und Feind" beraten werden.


Evaluation der Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug

Die Prison Research Group der Universität Bern führt im Auftrag des Vereins humanrights.ch eine Evaluation dessen Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen durch. Ich kann auf die Information der UNI Bern vom 1. Juli 2019 verweisen und bitte Sie, den Fragebogen bis zum 14. Juli 2019 auszufüllen.

E-Mail der Universtität Bern betreffend humanrights.ch

Treffen mit erstinstanzlichen Gerichten und Kantonsgericht

Weil die Umsetzung von Neuerungen Zeit und Wiederholungen brauchen, erlaube ich mir an einen Punkt zu erinnern:

  • Im Rahmen der Digitalisierung scannen wir ja viele Dokumente ein, auch wenn wir noch nicht elektronisch mit den Behörden verkehren. Um sich die Arbeit gegenseitig zu erleichtern, soll zumindest ein Exemplar der Rechtsschriften ungeheftet eingereicht werden, also nur mit einer Büroklammer zusammengehalten. Das Gleiche gilt für die Belege. Umgekehrt werden die Gerichte sich bemühen, in Zukunft ein Urteil ebenfalls ungeheftet zu verschicken.

Wenn Sie Themen für die Aussprache mit den erst- oder zweitinstanzlichen Gerichten haben, können Sie diese gerne über die Geschäftsstelle zukommen lassen (info@lav.ch). Der Vorstand trifft sich im Herbst mit dem Kantonsgericht und im kommenden Jahr mit den erstinstanzlichen Gerichten.

Beste, kollegiale Grüsse

Raetus Cattelan, Präsident LAV