Liebe Kolleginnen und Kollegen
Das Kantonsgericht hat uns am Freitagabend über Folgendes informiert:
In den Gebäuden der Luzerner Justizbehörden gilt ab Montag, 19. Oktober 2020, für alle Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher eine generelle Maskenpflicht. Bei Bedarf werden die Gerichte Schutzmasken zur Verfügung stellen.
Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht an Verhandlungen und Sitzungen, sofern ein Abstand von 1.5 m eingehalten werden kann oder genügender Schutz durch eine Plexiglasscheibe vorhanden ist.
In Bezug auf die konkrete Umsetzung dieser Maskenpflicht sind die Anweisungen vor Ort zu beachten.
Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit!
Freundliche und kollegiale Grüsse
Raetus Cattelan, Präsident LAV
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