LAV_logo_200x35mm.jpg

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Kurz vor den Weihnachtstagen komme ich gerne noch mit folgenden Informationen auf Sie zu:


Änderung des Mehrwertsteuersatzes per 1. Januar 2024

Auf den 1. Januar 2024 erfolgt eine Steuersatzerhöhung bei der Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz für steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen wird von heute 7.7 % auf neu 8.1 % erhöht. Für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungstellung noch das Datum der Zahlung massgebend, sondern der Zeitpunkt resp. der Zeitraum der Leistungserbringung.

Wird die Leistung sowohl vor als auch nach der Steuersatzerhöhung erbracht, ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2023 entfallende Teil der Leistung zum neuen Satz steuerbar. Die betreffenden Leistungen sind deshalb in eingereichten Kostennoten je separat mit dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Werden Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht wurden, nicht separat ausgewiesen, wird die Behörde oder das Gericht auf die gesamte Kostennote den Mehrwertsteuersatz von 7.7 % anwenden. Die Kollegin resp. der Kollege hat diesfalls die Differenz zwischen dem alten und neuen MWSt-Satz selber zu tragen, d.h. die Differenz darf der Klientschaft nicht verrechnet werden. Ich bitte Sie um diesbezügliche Kenntnisnahme. Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Kantonsgerichts:

Schreiben des Kantonsgerichts vom 11.12.2023

UR: Verschiebung Austausch mit Kantonsgericht ins neue Jahr

Wie Ihnen angekündigt, hätte am 4. Dezember 2023 der traditionelle Austausch zwischen dem LAV-Vorstand und der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts stattfinden sollen. Traktandiert waren u.a. der UR-Stundenansatz, die Festsetzung von Pauschalspesen sowie die Möglichkeit von Akontozahlungen bei amtlichen/UR-Mandaten. Seitens des Kantonsgerichts wurde uns vorgängig mitgeteilt, dass es bis zur Sitzung noch keine spruchreifen Entscheide gäbe, zu denen auch die erstinstanzlichen Gerichte und die Oberstaatsanwaltschaft Stellung genommen hätten. Auf Wunsch des Vorstands wurde deshalb der Austausch auf den 12. März 2024 verschoben. Per Ende Januar 2024 ist uns zudem eine Stellungnahme zu unseren Anträgen in Aussicht gestellt worden. Wir halten Sie somit mit neuen Informationen zum Thema «UR- und amtliche Verteidigungsmandate» weiter auf dem Laufenden.


Weiterbildungsangebot Stiftung für Rechtsausbildung

Die Stiftung für Rechtsausbildung führt im Jahr 2024 insgesamt fünf Seminare für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten zu praxisrelevanten Fachbereichen durch. Die Kurse ergänzen die praktische Ausbildung der angehenden Anwältinnen und Anwälte. Das Seminarprogramm ist unter folgendem Link aufgeschaltet: https://www.rechtsausbildung.ch/1_Pages/seminarprogramm.html


LAV-Generalversammlung: Save-the-Date

Bitte reservieren Sie sich bereits heute den Freitagabend, 19. April 2024, für unsere Generalversammlung inkl. Dinner, welche im Hotel Schweizerhof in Luzern stattfinden wird. Details folgen mit der Einladung anfangs Frühling.


Ich wünsche Ihnen von Herzen fröhliche, erholsame Weihnachtstage und einen gelungenen Rutsch in ein erfolgreiches, glückliches Jahr 2024!

Frohe, kollegiale Festtagsgrüsse

Christine Hess-Keller

Präsidentin LAV