Liebe Kolleginnen und Kollegen
Gestützt auf unsere Intervention beim Regierungsrat wurde das kantonale Merkblatt "Corona FAQ Veranstaltungen" angepasst. Terminlich vereinbarte Beratungsdienstleistungen einzelner Kunden in Anwaltskanzleien sind somit weiterhin zulässig.
Merkblatt "Corona FAQ Veranstaltungen", Stand: 19. März 2020, 18.50 Uhr
Die Rechtslage kann sich bekanntlich schnell ändern, ebenso die Auslegung einzelner Bestimmungen. So hat der Bund seine Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung 2 in dieser Woche dreimal geändert und aktualisiert. Wir bemühen uns, Sie über wesentliche Aspekte, die unserer Berufstätigkeit betreffen und zu Unsicherheiten führen, laufend zu informieren.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit!
Raetus Cattelan
Präsident LAV
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