Anwaltsprofil

Wie sieht das Profil des typischen Mitgliedes des LAV aus?

Ausbildung

Der Anwalt wird erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung seines Berufes zugelassen. Zunächst absolviert er ein Hochschulstudium, das ihm Kenntnisse in allen wesentlichen Rechtsgebieten verschafft.
Darauf folgt eine mindestens einjährige Praxiszeit bei Gerichten oder Anwälten, die nebst einer intensiven Prüfungsvorbereitung der eigentlichen Anwaltsausbildung dient.
Nach dem Bestehen einer strengen Prüfung ist er berechtigt, den Anwaltsberuf auszuüben.

Tätigkeit

Der breiten Öffentlichkeit ist der Anwalt dadurch bekannt, dass er sich in Gerichtsverfahren für die Interessen seiner Klientschaft einsetzt. Daneben üben jedoch die Anwältinnen und Anwälte eine breit gefächerte Beratungstätigkeit aus.
Es gilt auch hier: Vorbeugen ist besser als Heilen. Eine fachlich kompetente, präventive Beratung hilft vielfach, langwierige und kräftezehrende Prozessverfahren zu vermeiden.
Holen Sie sich daher den Rat einer Anwältin oder eines Anwalts rechtzeitig.

Aufsicht

Der Anwalt unterliegt bei seiner Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Die durch das Kantonsgericht bestellte Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte wacht über die Tätigkeit der Anwälte und ahndet allfällige Pflichtverletzungen.

Vertrauensstellung

Der Anwalt ist unabhängig und nur seinem Klienten gegenüber verpflichtet. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern aus der Dienstleistungsbranche steht seine Vertrauensstellung unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses, das den Anwalt nicht nur zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern ihm auch das Recht gibt, Auskünfte gegenüber Dritten und Behörden zu verweigern. So ist gewährleistet, dass sich der Klient seinem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung des Klienten.